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SCHULBERATUNG und SCHULPSYCHOLOGISCHE BERATUNG

Die Schulpsychologische Beratung und Schulberatung bietet Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schulleitungen und Lehrkräften qualifizierte Ansprechpartner am Staatlichen Schulamt für alle Grund-und Mittelschulen im Landkreis Starnberg.

Grundprinzipien der Schulpsychologischen Beratung und Schulberatung

Freiwillig

Kostenfrei

Neutral

 Vertraulich

Aufgaben und Rolle der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen das schulische Zusammenleben sowie die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern. Sie nutzen dabei psychologische Erkenntnisse und Methoden, um zur Lösung von Problemen im Schulalltag beizutragen.

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Qualifikation und Zuständigkeit

Staatliche Schulpsychologen verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie (Diplom oder Staatsexamen) und sind jeweils für mehrere Schulen zuständig.

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Beratungsfelder und Unterstützung

Schulpsychologen beraten und helfen unter anderem bei:

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  • Lern- und Leistungsproblemen
    z. B. bei Teilleistungsstörungen, Konzentrations- oder Motivationsproblemen

  • Besonderen Schullaufbahnentscheidungen
    z. B. beim Überspringen einer Jahrgangsstufe oder bei vorzeitiger Einschulung

  • Krisensituationen im schulischen Kontext
    z. B. bei Schulverweigerung, aggressivem Verhalten oder Suizidgefährdung

  • Konflikten im Schulumfeld
    z. B. durch Moderation bei schwierigen Eltern-Lehrer-Gesprächen

 

Darüber hinaus arbeiten sie – je nach Möglichkeit – auch präventiv mit Schülergruppen, z. B. in Selbstsicherheitstrainings oder Trainings für sozial auffällige Kinder. Sie beraten zudem die gesamte Schule als System, etwa zur Verbesserung des Schulklimas oder bei der Weiterentwicklung des Schulprofils.

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Ziele schulpsychologischer Maßnahmen

  • Klärung von Problemen (Diagnostik), individuelle Beratung und Betreuung

  • Unterstützung, Förderung und Begleitung von Schülern, Eltern sowie Lehrkräften

  • Vermittlung von Kontakten zu weiteren Fachkräften und Einrichtungen (z. B. Therapeuten, Kliniken)​

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Zugang zur schulpsychologischen Beratung

In der Regel erfolgt der Kontakt über die Klassenlehrkraft oder die Beratungslehrkraft an der Schule. In dringenden Fällen kann jedoch auch direkt Kontakt mit dem Schulpsychologen aufgenommen werden.

Koordination und Ansprechpartnerin für die schulpsychologische Beratung und Schulberatung im Landkreis

Kontakte für Schulpsychologie und Schulberatung 

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  Impressum     

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Datenschutz 

Staatliches Schulamt Starnberg 

Kirchplatz 3

82319 Starnberg

Tel.: 08151 148 77 800

E-Mail: info@schulamt.lk-starnberg.de

Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag: 08.00-16.00 Uhr

                    Freitag: 08.00-13.00 Uhr

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