ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Anfahrt und Lage
Adresse
Am Kirchplatz 3
82319 Starnberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Mon/Mi/Do:
8:00 Uhr – 16:00 Uhr
Di/Fr:
8:00 Uhr – 13:00 Uhr
Aufgaben
Die primäre Aufgabe der Schulräte besteht darin, die Qualität der einzelnen Schulen zu sichern und weiterzuentwickeln sowie den Bildungsanspruch aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Dies erfolgt im Wesentlichen durch:
1. Organisation des Unterrichts und der Schulen
Die Staatlichen Schulämter gestalten die personellen und
organisatorischen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Schulen eigenverantwortlich einen geordneten und pädagogisch wirksamen Unterricht gewährleisten können.
2. Personalmanagement und Personalförderung
Einstellungen von Lehrkräften auf regionaler Ebene, Organisation von Versetzungen, Abordnungen und Beurlaubungen,
Organisation und Begleitung des Vorbereitungsdienstes.
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3. Schulentwicklung und Qualitätssicherung
Unterstützung der Schulen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung, Durchführung und Auswertung von Evaluationen. Organisation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte.
4. Systemische Beratung
Kooperation und Vernetzung der Schulen in allen Bereichen von
Unterricht, Erziehung, Verwaltung, außerschulische Einrichtungen, Stärkung der „positiven Selbstwirksamkeit“ der Schulen.
5. Dienstrechtliche Aufgaben
Fachgerechte Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben als Dienstvorgesetzter der Lehrkräfte und Schulleiter.
6. Kooperationen mit anderen Institutionen
Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulpsychologischen Diensten, Gesundheitsämtern etc. Mitwirkung an präventiven und unterstützenden Maßnahmen (z. B. im Kinderschutz oder bei Schulverweigerung).

