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DATENSCHUTZ

Die Aufgabe des Datenschutz ist es, jeden Einzelnen davor zu schützen, dass sie bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten in unzulässiger Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden.

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, gilt es an Schulen die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), die Datenschutzverordnung (DSchV), die Bestimmungen des BayEUG und die Durchführungsverordnung StMUK Art. 28 Abs. 2 BayDSG einzuhalten.

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Aufgabenbereiche des Datenschutzbeauftragten:

Freigabeverfahren

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Durchführung datenschutzrechtlicher Freigabeverfahren

Verfahrenver-zeichnisse

Beratung der Schulleitungen bei der Führung des Verfahrensverzeichnisses

Gestalten

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Hinwirken auf Einhalten datenschutzrechtlicher Bestimmungen

Beratung

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Beratung aller an Schulen beschäftigten Personen

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Jörg Rauschenbach

Sollten Sie Fragen zum Thema Datenschutz an Schulen haben:

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