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INKLUSIONSBERATUNG

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne   sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können:

 

„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art.2 Abs.2 BayEUG

 

 Dieser Auftrag wird in Bayern durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten umgesetzt

durch Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler in:

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Kooperationsklassen

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Partnerklassen

Schulen mit dem

Schulprofil

Inklusion

Klassen mit festem

Lehrertandem

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Offene Klassen an Förderschulen

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Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen schulischen Möglichkeiten zu   unterstützen, ist ein umfassendes und praxisnahes Beratungsangebot vor Ort ein wesentlicher Faktor für gelingende Inklusion.

Koordination und Ansprechpartnerin für Inklusion im Schulamtsbezirk Starnberg

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