Das Staatliche Schulamt Starnberg zieht am 02. November 2026 um - Neue Adresse: Staatliches Schulamt Starnberg - Strandbadstraße 2 - 82319 Starnberg -
INKLUSIONSBERATUNG
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können:
„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art.2 Abs.2 BayEUG
Dieser Auftrag wird in Bayern durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten umgesetzt
durch Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler in:
Kooperationsklassen
Partnerklassen
Schulen mit dem
Schulprofil
Inklusion
Klassen mit festem
Lehrertandem
Offene Klassen an Förderschulen
Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen schulischen Möglichkeiten zu unterstützen, ist ein umfassendes und praxisnahes Beratungsangebot vor Ort ein wesentlicher Faktor für gelingende Inklusion.
Koordination und Ansprechpartnerin für Inklusion im Schulamtsbezirk Starnberg

staatliche Schulpsychologin und Beratungsrektorin
Andrea Bachmaier
Schulamt Starnberg
Kirchplatz 3
82319 Starnberg
Tel: 08151 /148 77 843
Mobil:0176 /14809033
Email:e-andrea.bachmaier@lra-starnberg.de
Zuständigkeiten:
Übergeordnet für alle Schulen im Landkreis Starnberg zuständig
Insbesondere:
GS Starnberg, GS Aufkirchen, GS Weßling
GS Gauting, MS Starnberg, GS Feldafing
Sprechzeit:
Montag: 09.00-10.00 Uhr

