top of page

INKLUSIONSBERATUNG

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne   sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können:

 

„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art.2 Abs.2 BayEUG

 

 Dieser Auftrag wird in Bayern durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten umgesetzt

durch Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler in:

​​​​

Kooperationsklassen

​

Partnerklassen

Schulen mit dem

Schulprofil

Inklusion

Klassen mit festem

Lehrertandem

​

Offene Klassen an Förderschulen

​

Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen schulischen Möglichkeiten zu   unterstützen, ist ein umfassendes und praxisnahes Beratungsangebot vor Ort ein wesentlicher Faktor für gelingende Inklusion.

Koordination und Ansprechpartnerin für Inklusion im Schulamtsbezirk Starnberg

  Impressum     

​

Datenschutz 

Staatliches Schulamt Starnberg 

Kirchplatz 3

82319 Starnberg

Tel.: 08151 148 77 800

E-Mail: info@schulamt.lk-starnberg.de

Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag: 08.00-16.00 Uhr

                    Freitag: 08.00-13.00 Uhr

​

bottom of page