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INKLUSION-Allgemeine Informationen

 Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne   sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den   Schulen aller Schularten unterrichtet werden können:

 

„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schule.“ Art.2 Abs.2 BayEUG

 

 Dieser Auftrag wird in Bayern durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten umgesetzt:

 Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler in

​

  • Kooperationsklassen

  • Schulen mit dem Schulprofil Inklusion

  • Klassen mit festem Lehrertandem

  • Partnerklassen

  • Offene Klassen an Förderschulen

 

 Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen   schulischen Möglichkeiten zu   unterstützen, ist ein umfassendes und praxisnahes   Beratungsangebot vor Ort ein wesentlicher Faktor für gelingende Inklusion.

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