
Herzlich willkommen auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Starnberg!
Wir betreuen und begleiten schulaufsichtlich die Grund- und Mittelschulen hier im Landkreis und hoffen, dass Sie auf unseren Seiten die Auskunft finden, die Sie suchen.
Gerne helfen wir Ihnen telefonisch weiter: 08151 – 148 77 800

Das Staatliche Schulamt ist für die 19 Grundschulen und 5 Mittelschulen zuständig, darüber hinaus auch in einigen Teilbereichen verwaltungstechnisch für die fünf Privatschulen (Montessori Gilching, Montessori Innig, Montessori Starnberg, MIS, Montessori Biberkor). Mit den beiden Förderzentren Fünfseen-Schule und Franziskus-Schule besteht eine enge Zusammenarbeit.
Die Mittelschulen Tutzing, Starnberg und Gauting bilden zusammen den Schulverbund Ost, hier ist die MS Lochham aus dem Landkreis München teilweise verwaltungsmäßig angebunden. Der Schulverbund West besteht aus den Schulstandorten MS Gilching und MS Herrsching.
Beschult werden an unseren 5 Landkreis-Mittelschulen 1091Schülerinnen und Schüler.
Für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit ab Jahrgangsstufe 7 den sogenannten M-Zug zu besuchen. Dieser endet mit dem Erwerb des Mittleren Schulabschlusses durch die Teilnahme an den Abschlussprüfungen nach Jahrgangsstufe 10. Dies ist an den Schulstandorten Herrsching, Gauting und Gilching möglich. Zusätzlich wurden für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler an den Standorten MS Tutzing und MS Starnberg die sog. Vorbereitungsklassen V1/V2 etabliert (im Schuljahr 2021/2022 gibt es für den gesamten Landkreis nur am Standort Starnberg eine V1, eine V2 wird sowohl an der MS Starnberg, wie an der MS -Tutzing weitergeführt). Zugelassen für den Besuch der V1 können Schülerinnen und Schüler werden, die im Regelbereich einen qualifizierenden Abschluss mit einem Schnitt in allen Fächern von mindestens 2,5 erreicht haben und anstreben, in zwei Schuljahren nach dem qualifizierenden Abschluss die Mittlere Reife zu erwerben.
Schülerinnen und Schüler der Privatschulen legen ihre Abschlussprüfungen an den Staatlichen Mittelschulen ab. Hier besteht seit Jahren eine intensive Zusammenarbeit.
Für nicht deutschsprechende, neu in Deutschland zu beschulende Schülerinnen und Schüler wurden an den Schulstandorten Gauting und Herrsching zwei Deutschklassen 7 eingerichtet, mit dem Ziel, die Jugendlichen nach ca 1 Jahr mit Basisgrundwissen Deutsch in die Regelklassen zu überführen.
Im Schuljahr 2021/2022 werden an den 22 staatlichen Grundschulen 4914 Schülerinnen und Schüler in 142 Klassen unterrichtet. An vielen Grundschulen gibt es eine Mittagsbetreuung (oftmals mit Mittagessen und Hausaufgbenbetreuung bis mindestens 15:30 Uhr). An 3 Grundschulen im Landkreis haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit eine Klasse im gebundenen Ganztag zu besuchen, dazu kommt an vielen Schulstandorten das Angebot des offenen Ganztages.
Die Grundschule Gauting unterrichtet einzelne Klassen billingual (Englisch), an den Grundschulen Herrsching, Krailling und Stockdorf wurde die sogenannte „flexible Grundschule“ eingerichtet. Eine jahrgangskombinierte Klasse 3/4 bestehen im laufenden Schuljahr an der GS Feldafing.
Die Schulstandorte Weßling, Seefeld, Gauting und Starnberg betreiben derzeit noch einen zweihäusigen Schulbetrieb.
Neben den Grund- und Mittelschulen gibt es im Landkreis zwei Volksschulen, die jeweils eine Grund- und Mittelschule am gleichen Campus betreiben: die Grund- und Mittelschule Tutzing und die Christian-Morgenstern Grund- und Mitteschule in Herrsching.
Sowohl die Grund- wie auch die Mittelschule Tutzing sind Profilschulen Inklusion, ebenso wie die Grundschule Wörthsee. An der Grundschule Söcking und an der GS Starnberg/ Gebäude an der Ferdinand-Maria-Straße gibt es eine Partnerklasse, an der MS Starnberg eine Koop-Klasse. Werden in einer Partnerklasse geistig behinderte Kinder der Franziskus-Schule stundenweise zusammen mit den Regelschulkindern beschult, sind in der Koop-Klasse Schülerinnen und Schüler, die aus der Förderschule zurück in den Regelbereich der Pflichtschule geführt werden sollen, feste Bestandteile der Klasse und werden stundenweise dort vom MSD begleitet und zusätzlich gefördert.
Da Inklusion Aufgabe aller Schulen ist, werden an allen Schulstandorten Kinder mit unterschiedlichen, diagnostizierten Förderbedarfen - teilweise mit Schulbegleitern - im Regelbetrieb beschult. Im Freistaat Bayern haben die Eltern die Wahl des Schulortes: Besuch der Förderschule oder inklusive Beschulung an einer Regelschule, unter der Voraussetzung, dass dies ohne Selbst- oder Fremdgefährdung im Rahmen der vor Ort geschaffenen Vorkehrungen sinnvoll möglich ist.
Förderlehrkräfte, Schulpsychologen und -psychologinnen unterstützen an vielen Schulen, ebenso wie Mitarbeiter des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes sowie Schulsozialarbeiter bzw. JAS-Mitarbeiter (Jugendarbeit an Schulen); Ratsuchenden stehen eine Vielzahl an Beratungsstellen zur Verfügung.